Klar, auch da gibt es durchaus Fälle, in denen es finanziell schwierig wird. Grundsätzlich hättest du aber entweder Anspruch auf Unterhalt oder eben BAföG. Aber ja, dass man ersteres im Zweifel einklagen müsste ist auch so eine Sache, welche die Dinge unnötig verkompliziert.Declan_de_Barra hat geschrieben: ↑Do 16. Jul 2020, 14:08Das kommt ja immer drauf an. Das Problem bezüglich des Studiums sind halt die Situationen in denen einem kein bafög zusteht, da sinnvoll studieren und in dem Umfang arbeiten schwer möglich ist.
Zweimal im Monat für 200 bis 300 € extra zu kellnern halte ich aber eigentlich immer für möglich, oder? Bisher ist mir jedenfalls niemand begegnet, bei der/dem das wirklich nicht machbar gewesen wäre.