Barney84 hat geschrieben:Und am Ring ist jetzt das zu erwartende Abreisechaos eingetreten.
Gerade gelesen, dass die in ihrer Satzung stehen haben, dass ein Abbruch aufgrund der Wetterlage nicht in Frage käme...
Ohne nachzuschauen: Steht da die Standardfloskel 'Das Festival findet bei jeder Wetterlage statt.'?
Das Problem ist ja: Die Absage kam nicht vom Veranstalter, sondern im Endeffekt von der Gemeinde. Was soll der Veranstalter denn ohne Betriebsgenehmigung machen? Floskeln wie die obrige beziehen sich wahrscheinlich nur auf Absagen seitens des Veranstalters, aber das kann ein Jurist wohl besser beurteilen...
EDIT:
15. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
...wird hier dann doch eher Anwindung finden oder nicht?